Gebühren und Voraussetzungen

Zulassung

Gemäß der Gemeinsamen Rahmenempfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der maßgeblichen Spitzenorganisation der Heilmittelerbringer auf Bundesebene gemäß § 125 Abs. 1 SGB V:

Zugelassen werden med. Bademeister/in, Masseure/in, Krankengymnasten/in, Physiotherapeuten/in, Bacelor PT, Ärzte, mit abgschlossener Berufsausbildung.

Nachweis mit Zeugnis/ Berufsurkunde (Examen/Diplom) bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn.

Die Ausbildung zum Lymphdrainage- und Ödemtherapeuten gliedert sich in zwei Abschnitte zu je zwei Wochen. Im Basiskurs werden die Grundgrifftechniken sowie die anatomischen und physiologischen Grundlagen vermittelt. Im Therapiekurs steht die Klinik der Ödeme und die Therapie im Vordergrund. Basiskurs und Therapiekurs können mit zeitlicher Unterbrechung oder direkt hintereinander durchgeführt werden. Dieser Kurs ist auch für Blinde-und Sehbehinderte geeignet.

Bitte beachten Sie:

  • Am Ende des Kurses steht eine Abschlussprüfung
  • Der gesamte Kurs muss innerhalb von 6 Monaten absolviert werden
  • Die Lehrgangsgebühr solle 4 Wochen vor Kursbeginn überwiesen werden.
  • Der Überweisungsvorgang ist per Fax oder Post rechtzeitig nachzuweisen.
  • Geförderte Teilnehmer müssen die erforderlichen Unterlagen vor Kursbeginn einrichen. Der Bewilligungsbescheid ist umgehend vorzulegen.

Wir sind zugelassen durch die Bundesagentur für Arbeit nach AZAV (weitere Informationen)

Wir empfehlen zur Vertiefung des Lehrstoffes unser zusätzliches Lehrmaterial zu verwenden, welches Sie direkt vor Ort durch Ihren Fachlehrer erwerben können. Es besteht aus 5 Lehrbänden und 3 Videokassetten / DVDs, die nicht nur während der Kurszeit sondern auch darüber hinaus zu wichtigen Nachschlagewerken werden.

Kosten

Die Gebühren für den Lehrgang inklusive Prüfung betragen ab 01.08.2016 1.269,00 Euro.

Zusätzliches Lehrmaterial: kann bei Fachlehrer vor Ort bezogen werden
Anträge zur Kostenerstattung durch die Arbeitsagenturen sind schnellstmöglich einzureichen. Eine bewilligte Kostenübernahme ist umgehend per Kopie mitzuteilen !

Fortbildungsverpflichtung

Zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbreich ist es notwendig, das dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs.3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Nach Inkraftreten des GMG am 1. Januar 2004 beginnt der Betrachtungszeitraum ab 1. Januar 2007.

Detailierte Informationen finden Sie hier, beim Deutschen Verband für Physiotherapie.

Unterrichtszeiten

Tag Unterrichtszeiten
Anreisetag 8:30 - 17:00 Uhr
2. bis 4. Tag 8:00 - 17:00 Uhr
5. Tag 8:00 - 12:30 Uhr

Durch ein Abendseminar am 2. und 4. Tag (jeweils von 17:15 - 18:45 Uhr) haben Sie die Möglichkeit, das Erlernte zu wiederholen und zu vertiefen.

Nach dem 5. Tag sind 2 Tage unterrichtsfrei. Dies gilt auch an Wochenenden.

Bitte beachten Sie: An einigen Kursorten können sich sich die Kurszeiten um eine Stunde nach hinten, also von 9:00 - 18:00 Uhr verschieben.

ACHTUNG: Kurse gehen zum Teil auch übers Wochenende bzw. Feiertage. Grunsätzich gilt: 5 Tage Unterricht; 2 Tage frei.